GB.340/POL/2

Erneuerung des Engagements für die Jugendbeschäftigung durch die Billigung eines Folgeaktionsplans zur Jugendbeschäftigung für den Zeitraum 2020–30

Die von der Internationalen Arbeitskonferenz auf ihrer 101. Tagung (2012) angenommene Entschließung „Die Krise der Jugendbeschäftigung: Ein Aufruf zum Handeln“, wurde vom Amt durch einen Folgeplan für eine Siebenjahresperiode umgesetzt, der am 31. Dezember 2019 abgeschlossen wurde. Diese Vorlage enthält Vorschläge für die Hauptelemente eines Folgeaktionsplans zur Jugendbeschäftigung für den Zeitraum 2020–30. Sie berücksichtigt die durch die gegenwärtig durch die COVID-19-Pandemie verursachte beispiellose wirtschaftliche und soziale Situation und die aktuellen und künftigen Bedürfnisse der Mitgliedsgruppen bei der Bewältigung des Problems der Jugendarbeitslosigkeit und bemüht sich gleichzeitig, im Kontext der Jahrhunderterklärung der IAO für die Zukunft der Arbeit den Anforderungen einer Arbeitswelt im Wandel gerecht zu werden. Der Verwaltungsrat wird ersucht, Leitvorgaben zu den vorgeschlagenen Elementen des Folgeaktionsplans zur Jugendbeschäftigung für den Zeitraum 2020–30 zu erteilen (siehe Beschlussentwurf in Absatz 34). Anmerkung: Die Behandlung dieses Punktes wurde von der 338. Tagung (März 2020) des Verwaltungsrats zurückgestellt. Bei diesem Dokument handelt es sich um eine überarbeitete Fassung von GB.338/POL/2, aktualisiert um die seit März 2020 eingetretenen Entwicklungen.