GB.338/POL/2

Erneuerung des Engagements für die Jugendbeschäftigung durch die Billigung eines Folgeaktionsplans zur Jugendbeschäftigung für den Zeitraum 2020–30

Die Entschließung „Die Krise der Jugendbeschäftigung: Ein Aufruf zum Handeln“, die von der Internationalen Arbeitskonferenz auf ihrer 101. Tagung (2012) angenommen wurde, wurde vom Amt durch einen Folgeplan für eine Siebenjahresperiode umgesetzt, der mit dem 31. Dezember 2019 abgeschlossen wurde. Diese Vorlage enthält Vorschläge für die Hauptelemente eines Folgeaktionsplans zur Jugendbeschäftigung für den Zeitraum 2020-30. Sie berücksichtigt die aktuellen und künftigen Bedürfnisse der Mitgliedsgruppen bei der Bewältigung des Problems der Jugendarbeitslosigkeit und bemüht sich, im Kontext der Jahrhunderterklärung der IAO zur Zukunft der Arbeit den Anforderungen einer Arbeitswelt im Wandel gerecht zu werden. Der Verwaltungsrat wird ersucht, Leitvorgaben zu den vorgeschlagenen Elementen des Folgeaktionsplans zur Jugendbeschäftigung für den Zeitraum 2020–30 zu erteilen (siehe Beschlussentwurf in Absatz 32).