Report VII B(2)

Zurückziehung eines internationalen Arbeitsübereinkommens

Aufgrund der COVID-19-Pandemie beschloss der Verwaltungsrat, die 109. Tagung der Kon-ferenz von Juni 2020 auf Juni 2021 zu verschieben. Darüber hinaus beschloss er, dass die Frage der Zurückziehung des Übereinkommens (Nr. 34) über Büros für entgeltliche Arbeitsvermittlung, 1933, wie ursprünglich geplant im Juni 2021 behandelt wird.