Bericht V (1)

Beschäftigung und menschenwürdige Arbeit für Frieden und Resilienz: Neufassung der Empfehlung (Nr. 71) betreffend den Arbeitsmarkt (Übergang vom Krieg zum Frieden), 1944

Gemäß Artikel 39 der Geschäftsordnung der Internationalen Arbeitskonferenz werden die Regierungen ersucht, nach Befragung der maßgebenden Verbände der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer Bemerkungen zu dem vorliegenden Bericht vorzubringen. Die Bemerkungen müssen bis spätestens 19. November 2016 beim Amt eingehen. Sie bilden die Grundlage des Hintergrund¬berichts für die Beratung auf der IAK 2017.

Conference paper | 18 August 2016