Sektion Rechtsfragen und internationale Arbeitsfragen

Weiterverfolgung der Diskussion über den Schutz von Delegierten der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer auf der Internationalen Arbeitskonferenz und der Mitglieder des Verwaltungsrats gegenüber den Behörden eines Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen oder den sie vertreten

Im Anschluss an die Behandlung dieses Tagesordnungspunkts auf der 325. Tagung (November 2015) und der 326. Tagung (März 2016) des Verwaltungsrats schlägt diese Vorlage einen überarbeiteten Entwurf der Konferenzentschließung zur Abänderung des Anhangs I zu dem Abkommen von 1947 über die Vorrechte und Befreiungen der Sonderorganisationen vor, um den Delegierten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf der Internationalen Arbeitskonferenz und auf Regionaltagungen und den Arbeitgeber- und Arbeitnehmermitgliedern des Verwaltungsrats eine begrenzte Befreiung von der Gerichtsbarkeit zu gewähren, um sie bei der Ausübung ihrer amtlichen Tätigkeit in der IAO gegenüber den Behörden ihres eigenen Staates zu schützen. Der Verwaltungsrat wird gebeten, den Entschließungsentwurf in Anhang I zur Vorlage auf der nächsten Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz zu billigen (siehe den Beschlussentwurf in Absatz 9).