GB.338/POL/4

Vorbereitungen für die V. Weltkonferenz über Kinderarbeit

In diesem Dokument wird hervorgehoben, dass das Jahr 2021 einen wichtigen Wendepunkt bei der Erreichung der im Rahmen der Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) festgelegten Ziel-vorgabe 8.7 zur Kinder- und Zwangsarbeit bezeichnet. Das Dokument enthält Informationen über die Entwicklungen seit der IV. Weltkonferenz über die nachhaltige Beseitigung der Kinderarbeit, ein-schließlich der jüngst von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedeten Resolution 73/327, mit der 2021 zum Internationalen Jahr für die Beseitigung der Kinderarbeit erklärt wurde. In ihm wird ferner die Bedeutung der V. Weltkonferenz über die Beseitigung der Kinder- und Zwangsarbeit 2021 unterstrichen, und es werden Informationen zum Stand der Vorbereitungen erteilt, auch was die Mobilisierung der erforderlichen Ressourcen angeht. Der Verwaltungsrat wird gebeten, Orientierungs¬hilfe zur vorgeschlagenen Vorgehensweise bis zum Jahr 2021 zu geben. Er wird auch ersucht, das Amt zu bitten, in der vorgeschlagenen Weise zu verfahren und den Ver-waltungsrat auf seiner 340. Tagung (Oktober–November 2020) über die erzielten Fortschritte zu informieren (siehe Beschlussentwurf in Absatz 21).

Documento de reunión | 11 de febrero de 2020